Um vor allem KMUs von gesetzlichen (Informations-)Verpflichtungen zu
entlasten, soll mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungesetz(RÄG)
2010 die Buchführungsgrenze im Unternehmensgesetzbuch (UGB)
massiv angehoben werden. Dadurch können viele Kleinunternehmer, die bisher
bilanzierungspflichtig waren, ab 2010 ihre Gewinnermittlung auf
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen. Daneben ist eine (erste)
Angleichung zwischen unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher
Gewinnermittlung geplant. Im Wesentlichen sollen ab 1.1.2010 folgende
Änderungen im UBG in Kraft treten:
- Anhebung der derzeit geltenden
unternehmensrechtlichen Umsatzgrenze für die
Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht von € 400.000 auf
künftig € 700.000 Jahresumsatz. Die neue Umsatzgrenze
soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen, sie
soll aber rückwirkend angewendet werden. Dies bedeutet, dass ein bisher
bilanzierungspflichtiger Unternehmer (mit Umsätzen von mehr als €
400.000), dessen Umsätze in den Jahren 2008 und 2009 weniger als €
700.000 betragen haben, ab 2010 seine Gewinnermittlung auf
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen kann.
- Abschaffung der derzeitigen Möglichkeit zur Aktivierung von
Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines
Betriebes.
- Verpflichtende Aktivierung eines entgeltlich erworbenen
Firmenwerts (= Streichung des bisherigen Wahlrechts einer
sofortigen aufwandswirksam Verrechnung im UGB-Jahresabschluss).
- Abschaffung der derzeit gegebenen Möglichkeit zur Vorwegnahme
künftiger Wertminderungen beim Umlaufvermögen (sogenanntes
erweitertes Niederstwertprinzip).
Das RÄG 2010 liegt derzeit als Regierungsvorlage zur Beschlussfassung
im Parlament. Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.
Stand: Dezember 2009 |