Seitenbereiche

Was bedeutet der Entfall von Auflagepflichten ab Juli 2017?

Das Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber (Ausnahme: Unternehmer, die Lenker beschäftigen).

Bis 30. Juni 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Rechtsgrundlagen (Gesetze + Verordnungen), die den Arbeitnehmerschutz im Betrieb betreffen (z. B. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagsruhe, usw.) im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da diese bei Änderungen regelmäßig aktualisiert werden müssen, wird diese Änderung eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen bewirken.

Konkret wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsruhegesetz
  • Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  • Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
  • Mutterschutzgesetz 1979
  • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Heimarbeitsgesetz 1960
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Behinderteneinstellungsgesetz

Aushangpflichtig bleiben aber z. B. die Sonderregelungen für bestimmte Lenker/innen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: magele-picture - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unseren Gutschein für ein Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Korneuburg

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.