Der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen sind, durch zusätzliche Liquidität bei der Deckung bestimmter Fixkosten unterstützen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Fixkostenzuschuss für Zeiträume bis 15.09.2020 beantragt werden kann. Inzwischen hat das Bundesministerium für Finanzen eine Verlängerung um weitere sechs Monate angekündigt („Phase 2“). Zugleich werden auch wesentliche Rahmenbedingungen geändert. Die diesbezügliche Förderrichtlinie wird derzeit noch ausgearbeitet, einige Eckpunkte der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses wurden aber bereits bekanntgegeben:
- Der Fixkostenzuschuss soll für sechs weitere Monate (insgesamt also für bis zu neun Monate) beantragt werden können;
- die Antragstellung soll in der zweiten Phase bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 % (bisher 40 %) möglich sein;
- bis zu 100 % (bisher 75 %) der förderungsfähigen Fixkosten sollen ersetzt werden können;
- das tatsächliche Ausmaß, in dem die förderungsfähigen Fixkosten ersetzt werden, soll dem Ausmaß des Umsatzrückgangs entsprechen (bisher in drei Stufen gestaffelt).
Wir werden Sie selbstverständlich ausführlich informieren, sobald die Förderrichtlinie zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses vorliegt.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 18.08.2020 und können sich kurzfristig ändern. Zudem sind die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen besonders umfangreich, weshalb in diesem Artikel nur die wesentlichen Eckpunkte wiedergegeben werden können. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/.
Stand: 21. August 2020
Erscheinungsdatum:
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