Seitenbereiche

Neues UVA-Formular 2012

Pflicht zur Ausstellung einer UVA

Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.

Vierteljährlich

Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000

Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.

Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000

Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.

Monatlich

Vorjahres-Umsatz über Euro 100.000

Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000 muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden.

Neues Formular ab 2012

Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden. In diesem Fall, muss ab 2012 das Formular beim Finanzamt bestellt werden.

Regeln für die Eintragungen

Alle Eintragungen müssen:

  • genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind Kästchen vorgezeichnet, in jedes muss ein Buchstabe geschrieben werden.
  • in Blockschrift und
  • ausschließlich in den Farben schwarz oder blau.

Stand: 09. Jänner 2012

Bild: Tobif82 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unseren Gutschein für ein Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Korneuburg

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.